IHRE RECHTE
Mobilität für jeden, dank der EU und der Rechtssprechung des EuGH.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt die Mobilität der Bürger an vorderster Stelle und interpretiert Länderwünsche als zweitrangig.
Auch nach dem Brexit bleiben die UK-Führerscheine europaweit gültig!
IHRE VORTEILE
Neuerteilung ohne Anreise, ohne Prüfung, trotz MPU-Anordnung.
EU-Führerscheine aus England, Estland, Finnland, Holland, Tschechien oder Ungarn mit Wohnsitznachweisen für die 185-Tageregelung und Umschreibung.
Alle Führerscheine sind in der gesamten EU gültig und im EU-Register eingetragen.
UNSER SERVICE
Gesamtabwicklung zu güstigen Konditionen. Alles aus einer Hand.
Prüfungen, ärztliche Gutachten, Wohnsitznachweise, offizielle Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Nach Erteilung werden Ihnen alle Dokumente von der abwickelnden Agentur zugestellt.
Wir sind der geniale Schlüssel zu Ihrer neuen Mobilität!
Auch nach dem 19.01.2013 können EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel) haben einen EU-Führerschein,
auch bei bestehender MPU-Anordnung, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der 3. Führerscheinrichtlinie legal und rechtssicher erwerben.
Alle EU-Führerscheine sind im EU-Zentralregister eingetragen, europaweit gültig und können (müssen aber nicht!) am Erstwohnsitz umgeschrieben werden,
wenn keine MPU-Anordnung besteht.
Bei uns erwerben Sie grundsätzlich einen neu erteilten Führerschein, weil die berühmt, berüchtigten Wiedererteilungen in Deutschland und Österreich
nicht anerkannt werden. Damit setzen diese Länder ihren Idiotentest durch und können den Autofahrer weiter gängeln und zur Ader lassen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.